ErwGr. 2

REG_2024_886 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro

Im Jahr 2017 haben sich die Zahlungsdienstleister unter der Schirmherrschaft des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses auf ein unionsweites System für die sofortige Ausführung von Überweisungen in Euro geeinigt. Die Anstrengungen der europäischen Zahlungsverkehrsbranche haben sich nicht als ausreichend erwiesen, um sicherzustellen, dass Echtzeitüberweisungen in Euro auf Unionsebene breite Anwendung finden. Nur durch flächendeckende und rasche Zuwächse bei dieser Nutzung könnten die umfassenden Netzwerkeffekte von Echtzeitüberweisungen in Euro erschlossen werden, die für Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister Vorteile und wirtschaftliche Effizienzgewinne zur Folge haben, die Marktkonzentration verringern und für mehr Wettbewerb sorgen sowie eine größere Auswahl an elektronischen Zahlungsmöglichkeiten bieten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen am POI.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.03.2024

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