REG_2024_903 · über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)
Die Union und die Mitgliedstaaten arbeiten seit mehr als zwei Jahrzehnten daran, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen durch den digitalen Wandel und die vertiefte Vernetzung, die für einen wahrhaft europäischen digitalen Raum erforderlich sind, zu fördern. In ihrer Mitteilung vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ hat die Kommission die Notwendigkeit betont, die Digitalisierung öffentlicher Dienste bis 2030 zu beschleunigen, auch indem über alle Verwaltungsebenen und öffentlichen Dienste hinweg für Interoperabilität gesorgt wird. Darüber hinaus legt der Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) das klare Ziel fest, bis 2030 wesentliche öffentliche Dienste zu 100 % online bereitzustellen. Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Digitalisierung vorangetrieben und die öffentlichen Verwaltungen dazu veranlasst, sich an das Online-Modell anzupassen, auch im Hinblick auf grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste sowie auf einen intelligenteren und umweltfreundlicheren Einsatz von Technologien im Einklang mit den Klima- und Energiezielen, die im europäischen Grünen Deal und in der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) festgelegt worden sind. Mit der vorliegenden Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zu diesen Zielen der Union geleistet werden, indem ein Rahmen für die strukturierte Zusammenarbeit für die grenzüberschreitende Interoperabilität zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten geschaffen wird, um die Einrichtung digitaler öffentlicher Dienste zu fördern und so dazu beizutragen, die Kosten und den Zeitaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und den öffentlichen Sektor zu verringern.
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