ErwGr. 11

REG_2024_982 · über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung)

Die Richtlinie (EU) 2023/977 bietet einen kohärenten Rechtsrahmen der Union, der dafür sorgt, dass die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats einen gleichwertigen Zugang zu Informationen anderer Mitgliedstaaten haben, wenn sie diese Informationen zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus benötigen. Zur Verbesserung des Informationsaustauschs formalisiert und präzisiert die genannte Richtlinie die Regeln und Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, insbesondere zu Ermittlungszwecken, einschließlich der Rolle der „zentralen Kontaktstelle“ jedes Mitgliedstaats für diesen Austausch.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.04.2024

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