Art. 27a

REG_2025_1098 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Es ist untersagt, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2a, 3 und 3a genannten Bestimmungen bezweckt oder bewirkt wird.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2025

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