ErwGr. 51

REG_2025_12 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726 und (EU) 2019/817 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates

Diese Verordnung lässt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unberührt, gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften Fluggastdaten von anderen als den in dieser Verordnung genannten Beförderungsunternehmen zu erheben, sofern diese nationalen Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht vereinbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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