ErwGr. 27

REG_2025_13 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818

Bei Drittstaatsflügen sollte der Router die API-Daten für alle Flüge, für die gemäß der Richtlinie (EU) 2016/681 die PNR-Daten erhoben werden, der PNR-Zentralstelle des Mitgliedstaats übermitteln, in dessen Hoheitsgebiet der Flug ankommt oder startet. Der Router sollte den Flug und die entsprechenden PNR-Zentralstellen anhand der Informationen im PNR-Buchungscode identifizieren, einem Datenelement, das sowohl in den API-Datensätzen als auch in den PNR-Datensätzen enthalten ist und die gemeinsame Verarbeitung der API- und PNR-Daten durch die PNR-Zentralstellen ermöglicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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Kann ich ErwGr. 27 REG_2025_13 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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