ErwGr. 33

REG_2025_13 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818

Im Interesse der Achtung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten sollten in der vorliegenden Verordnung der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter bestimmt und Vorschriften für Überprüfungen festgelegt werden. Damit eine wirksame Kontrolle stattfinden kann, die personenbezogenen Daten ausreichend geschützt und die Sicherheitsrisiken möglichst klein gehalten werden, sollten auch Vorschriften für die Protokollierung, die Sicherheit der Datenverarbeitung und die Selbstkontrolle erlassen werden. Soweit sich diese Vorschriften auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, sollten sie mit den allgemein geltenden Rechtsakten der Union über den Schutz personenbezogener Daten im Einklang stehen, insbesondere den Verordnungen (EU) 2016/679 (14) und (EU) 2018/1725 (15) des Europäischen Parlaments und des Rates.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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