ErwGr. 14

REG_2025_130 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 hinsichtlich der Entwicklungen im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie der Möglichkeit, rückwirkend Genehmigungen zu erteilen

Angesichts der potenziell hohen Zahl an Anträgen auf Registrierung von Betrieben beim Sekretariat des Übereinkommens und der Zeit, die für die Bearbeitung der Anträge durch die nationalen Behörden und das Sekretariat des Übereinkommens benötigt wird, sollte der Geltungsbeginn der Bestimmungen über die Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen für die Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr zu kommerziellen Zwecken von in Gefangenschaft geborenen und gezüchteten Exemplaren der in Anhang I des Übereinkommens aufgeführten Tierarten verschoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.01.2025

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