ErwGr. 25

REG_2025_1304 · über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026-2027) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2021/765

Um eine möglichst effiziente Durchführung und einen kohärenten, umfassenden und transparenten Rahmen für die Begünstigten zu gewährleisten, sollten für die Beteiligung an dem Euratom-Programm 2026-2027 und die Verbreitung der Forschungsergebnisse — mit einigen Anpassungen bzw. Ausnahmen — die einschlägigen Regeln der Verordnung (EU) 2021/695 gelten. Die einschlägigen Begriffsbestimmungen und wichtigsten Maßnahmenarten der genannten Verordnung sollten auch für die Zwecke dieser Verordnung gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.07.2025

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