ErwGr. 9

REG_2025_1305 · zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Amidosulfuron, Azoxystrobin, Hexythiazox, Isoxaben, Picloram, Propamocarb, Natriumsilberthiosulfat und Tefluthrin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Da die Behörde zu dem Schluss kam, dass der für Rettichblätter vorgeschlagene RHG-Wert unter Berücksichtigung der Verbrauchsdaten für Salatrauken/Rucola sicher ist, ist es angezeigt, diesen RHG für Propamocarb in Salatrauken/Rucola und Rettichen auf den von der Behörde empfohlenen Wert festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.07.2025

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