ErwGr. 4

REG_2025_1337 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202) als Trägerstoff in Färbetabletten für die Farbverzierung von Schalen von Geflügeleiern

Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202) unter Einhaltung der Quantum-satis-Menge als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung in der Lebensmittelkategorie 11.4.3 „Tafelsüßen in Tablettenform“ und für Nahrungsergänzungsmittel in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten in der Lebensmittelkategorie 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder“ zugelassen. Gemäß Anhang III der genannten Verordnung ist Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202) unter Einhaltung der Quantum-satis-Menge als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung als Trägerstoff in Süßungsmitteln zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.07.2025

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