ErwGr. 4

REG_2025_1355 · zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (EZB/2025/22)

Der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (Committee on Payments and Market Infrastructures — CPMI), vormals CPSS, und der Technische Ausschuss der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions — IOSCO) haben Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen (Principles for Financial Market Infrastructures) veröffentlicht. Der CPMI und die IOSCO empfehlen, die genannten Prinzipien so weit, wie es nach den nationalen Rechts- und Aufsichtsrahmen möglich ist, umzusetzen. Um die Effizienz der Überwachung der Zahlungssysteme zu gewährleisten, setzte die Europäische Zentralbank (EZB) diese Prinzipien im Wege der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) um, die sowohl für Großbetrags- als auch für Massenzahlungsverkehrssysteme mit systemischer Bedeutung gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.07.2025

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