ErwGr. 2

REG_2025_1377 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich bestimmter Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Einfuhr nicht für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte

Angesichts der jüngsten Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) und des beobachteten Auftretens der HPAI-Virusinfektion bei bestimmten Kategorien von Säugetieren im Gebiet der Union ist es erforderlich, zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen festzulegen, um die Einschleppung und Ausbreitung des HPAI-Virus von Geflügelmaterial auf andere Arten zu verhindern. Daher sollten die besonderen Vorschriften für die Verfütterung von Material der Kategorie 2 gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.07.2025

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