ErwGr. 3

REG_2025_1409 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 in Bezug auf den Euro-Umrechnungskurs für Bulgarien

Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1407 des Rates (4) über die Einführung des Euro in Bulgarien zum 1. Januar 2026 erfüllt Bulgarien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die Ausnahmeregelung für Bulgarien mit Wirkung vom 1. Januar 2026 aufgehoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.07.2025

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