ErwGr. 17

REG_2025_1534 · über befristete Abweichungen von bestimmten Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2017/2226 und (EU) 2016/399 in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems

Während der schrittweisen Inbetriebnahme des EES werden Drittstaatsangehörige nicht in der Lage sein, mithilfe des in Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2226 genannten Web-Dienstes die genaue Dauer ihres zulässigen Aufenthalts elektronisch zu überprüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 17 REG_2025_1534 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 17 REG_2025_1534 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.