ErwGr. 34

REG_2025_1534 · über befristete Abweichungen von bestimmten Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2017/2226 und (EU) 2016/399 in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems

Für Zypern stellen die das VIS betreffenden Bestimmungen dieser Verordnung auf dem Schengen-Besitzstand aufbauende oder anderweitig mit diesem zusammenhängende Bestimmungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 dar. Der Betrieb des EES setzt voraus, dass ein passiver Zugang zum VIS gewährt wurde. Da das EES nur von denjenigen Mitgliedstaaten eingesetzt wird, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des EES die Bedingungen bezüglich des VIS erfüllen, wird Zypern das EES nicht ab der Inbetriebnahme einsetzen. Zypern soll an das EES angeschlossen werden, sobald die Bedingungen des in der Verordnung (EU) 2017/2226 genannten Verfahrens erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 34 REG_2025_1534 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 34 REG_2025_1534 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.