ErwGr. 4

REG_2025_158 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acetamiprid in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde stellte eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Johannisbeeren, Bananen, grüne Salate, Kraussalate/breitblättrige Endivien, Spinat und Mangold fest. Die Behörde konsultierte die Mitgliedstaaten und ersuchte sie um Mitteilung möglicher alternativer guter landwirtschaftlicher Praktiken (GAP), die in Mitgliedstaaten oder Drittländern zugelassen und bereits auf Ebene der Mitgliedstaaten bewertet sind und kein unannehmbares Risiko für die Verbraucher nach sich ziehen. Es wurden keine alternativen GAP gemeldet. Daher sollten die RHG für diese Waren in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die entsprechende Bestimmungsgrenze gesenkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.01.2025

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