ErwGr. 9

REG_2025_1733 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 hinsichtlich der Rolle der Gasspeicherung bei der Sicherung der Gasversorgung vor der Wintersaison

Angesichts des europäischen Erfolgs bei der Minderung der Risiken im Zusammenhang mit ihrer Gaseinfuhrstruktur sollte beim Gesamtrahmen zur Deckung des Gasbedarfs der Union Ausgewogenheit zwischen der Energiesicherheit und der Rückkehr zu marktgestützten Grundsätzen hergestellt werden. Dieser Gesamtrahmen sollte daher während der Einspeichersaison flexibel genug sein, um rasche Reaktionen auf sich ständig verändernde Marktbedingungen und insbesondere die Nutzung der besten Einkaufsbedingungen zu ermöglichen, um die Gaspreise in der Union zu senken. Insbesondere sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, das Befüllungsziel zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember zu erreichen, wobei der Zeitpunkt des Beginns der Entnahme aus den Gasspeichern in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist, ohne dass sie verpflichtet sind, den Füllstand, der dem Befüllungsziel entspricht, bis zum 1. Dezember aufrechtzuerhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.09.2025

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