ErwGr. 2

REG_2025_1891 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Fisch und Meeresfrüchten

Arsen ist ein ubiquitäres Halbmetall, das in niedrigen Konzentrationen in Gestein, im Boden und in natürlichem Grundwasser vorkommt. Der Mensch hat mit seinen Tätigkeiten durch Industrieemissionen (Bergbau, Schmelzen von Nichteisenmetallen und Verbrennung fossiler Brennstoffe) sowie durch den Einsatz von Arsen als Bestandteile von Düngemitteln, Holzschutzmitteln, Insektiziden oder Herbiziden dazu beigetragen, die Arsenwerte in der Umwelt zu erhöhen. Eine dermale und inhalative Exposition sind zwar möglich, doch die Exposition gegenüber Arsen erfolgt hauptsächlich über Lebensmittel und das Trinkwasser.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.09.2025

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