ErwGr. 21

REG_2025_1914 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung

Um die Mitgliedstaaten bei ihrer zügigen und ordnungsgemäßen Neuausrichtung zu unterstützen, sollte die Kommission den Verwaltungsbehörden zeitnah präzise technische Klarstellungen und Unterstützung zur Verfügung stellen, u. a. durch ein strukturiertes System, indem sie technische, rechtliche und verfahrenstechnische Fragen, insbesondere in Bezug auf die durch diese Verordnung eingeführten Maßnahmen, beantwortet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.09.2025

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