ErwGr. 1

REG_2025_1989 · zur Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor

Die Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission (2) enthält Fehler, die auf die Verordnung (EU) 2024/3118 der Kommission (3) zurückgehen. Insbesondere sollte in Artikel 7 Absatz 3a der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 das Datum 20. Dezember 2024 durch 16. Dezember 2024 ersetzt werden, um es an das Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2024/3118 anzupassen. Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 sollte der kumulierte Höchstbetrag der vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gewährten De-minimis-Beihilfen 65,37 Mio. EUR anstatt 59,96 Mio. EUR betragen. Diese Fehler wirken sich auf den Inhalt der genannten Bestimmungen aus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.10.2025

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