Art. 1

REG_2025_2016 · zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Anhang X Kapitel II Abschnitt 4 Teil I Buchstabe B der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird wie folgt berichtigt:
1.Unter Nummer 1.2 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „UHT (**) in Kombination mit einer der folgenden Bedingungen:“.
2.Unter Nummer 1.4 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „HTST in Kombination mit einer der folgenden Bedingungen:“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.10.2025

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