Anhang IM – NPFC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

Art: Japanische Makrele Scomber japonicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich
Union 0 ( 1) ( 3) ( 4) ( 5) Vorsorgliche TAC
NPFC-Vertragsparteien, einschließlich der Union 0 ( 1) ( 2) ( 3) ( 4) Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
TAC entfällt
( Darf nur vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026 befischt werden.1) ( Besondere Bedingung: Im Rahmen dieser Fangbeschränkung dürfen durch folgende Schiffe nur die nachstehend aufgeführten Mengen gefangen werden:2) Trawler ( *3) (MAS/NPFC-TR) Ringwadenfänger ( *3) (MAS/NPFC-PS) 0 0 ( Die Fischereien im Rahmen dieser Fangbeschränkungen werden von den NPFC-Vertragsparteien, einschließlich der Kommission für die Union, innerhalb von zwei Tagen nach dem Datum der Mitteilung des NPFC-Exekutivsekretärs, dass die Ausschöpfung dieser Fangbeschränkungen 95 % erreicht hat, geschlossen.*3) ( Jederzeit darf nur ein Schleppnetzfischer unter der Flagge eines jeweiligen Mitgliedstaats Japanische Makrele befischen. Dies gilt unbeschadet der Zuteilung künftiger Fangmöglichkeiten durch die Union im NPFC-Übereinkommensbereich, insbesondere an den Mitgliedstaat, der im Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026 Fischfang betreiben darf.3) ( Fischereifahrzeuge der Union mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 10 000 dürfen Japanische Makrele nicht befischen.4) ( Fänge im Rahmen dieser Quote sind getrennt zu melden (MAS/NPFC-EU).5)
Trawler ( *3) (MAS/NPFC-TR) Ringwadenfänger ( *3) (MAS/NPFC-PS)
0 0
( Die Fischereien im Rahmen dieser Fangbeschränkungen werden von den NPFC-Vertragsparteien, einschließlich der Kommission für die Union, innerhalb von zwei Tagen nach dem Datum der Mitteilung des NPFC-Exekutivsekretärs, dass die Ausschöpfung dieser Fangbeschränkungen 95 % erreicht hat, geschlossen.*3)

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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