Art. 30 – Fischsammelgeräte für tropischen Thunfisch

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

(1)Der Einsatz von FADs im ICCAT-Übereinkommensbereich ist vom 17. März 2025 bis zum 30. April 2025 verboten.
(2)Vom 2. März 2025 bis zum 16. März 2025 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ihre Fischereifahrzeuge keine FADs ausbringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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