Anhang VII

REG_2025_2033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
Der Eintrag
„ex 2901 Acyclische Kohlenwasserstoffe, außer KN-Code 2901 1000“
erhält folgende Fassung:
„2901 Acyclische Kohlenwasserstoffe“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.10.2025

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