ErwGr. 14

REG_2025_2033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute aus Drittländern sowie Anbieter von Krypto-Diensten auch auf Organisationen ausgeweitet, die Zahlungsdienste erbringen, insbesondere Organisationen, die Krypto- und Zahlungsdienste für gelistete Organisationen erbringen. Um das Entstehen neuer Organisationen zu bekämpfen, die an die Stelle der gelisteten Organisationen treten, wird das Transaktionsverbot auch auf gleichwertige Organisationen ausgeweitet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Darüber hinaus werden mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 acht neue Organisationen in die Liste in Anhang XIX des genannten Beschlusses aufgenommen. Dieser Hinzufügung sollte Rechnung getragen werden, indem diese Organisationen auch in die Liste in Anhang XLV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen werden. Schließlich werden mit ihm auch Ausnahmen für Transaktionen hinzugefügt, die für bestehende Verträge und die Entgegennahme von Zahlungen erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.10.2025

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