ErwGr. 4

REG_2025_2060 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) in nicht wärmebehandelten Mousses auf Pflanzenbasis

Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Gruppe „Sorbinsäure — Kaliumsorbat (E 200-202)“ reguliert und für die kombinierte Verwendung in einer Vielzahl von Lebensmitteln zugelassen. Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) sind in der Lebensmittelkategorie 16 „Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4“ zur Verwendung in nicht wärmebehandelten Dessertspeisen auf Milchbasis in einer Höchstmenge von 300 mg/kg, in frugtgrød, roter Grütze und pasha (Gelatine-Desserts auf Wasserbasis mit Fruchtgeschmack) in einer Höchstmenge von 1 000 mg/kg und in ostkaka in einer Höchstmenge von 2 000 mg/kg zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2025

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