ErwGr. 2

REG_2025_2073 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren im Hinblick auf die Ersetzung der Anhänge A und B

Im Juli 2022 teilte die Slowakei der Kommission die jüngsten Änderungen ihres nationalen Rechts mit, mit denen ein neues präventives Restrukturierungsverfahren und eine neue Art von Verwaltern eingeführt wurden. Auf diese Mitteilung folgten Mitteilungen Estlands, Spaniens und Italiens im September 2022, Belgiens im Juli 2023, Maltas im September 2023 und Luxemburgs im Januar 2024, die sich alle auf jüngste Änderungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften bezogen, mit denen neue Arten von Insolvenzverfahren oder Verwaltern eingeführt wurden. Diese neuen Arten von Insolvenzverfahren und Verwaltern entsprechen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/848 und deren Einführung und erfordern eine Änderung der Anhänge A und B jener Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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