ErwGr. 1

REG_2025_2088 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 806/2014, (EU) 2021/523 und (EU) 2024/1620 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung

Berichts- und Offenlegungspflichten spielen bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung der Anwendung und der korrekten Durchsetzung des Unionsrechts eine wichtige Rolle. Die einschlägigen Anforderungen müssen daher verbessert, gestrafft und modernisiert werden, um zu gewährleisten, dass sie ihren Zweck erfüllen, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen und um eine unnötige doppelte Berichterstattung für Behörden und Unternehmen zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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