ErwGr. 9

REG_2025_2222 · über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos

In ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme kam die Behörde zu dem Schluss, dass auf Basis der vorgelegten Daten kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Joselito®-Schinken und der Senkung des LDL-Cholesterinspiegels im Blut oder des Blutdrucks hergestellt werden konnte. Da die gesundheitsbezogene Angabe die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 an die Aufnahme in die Unionsliste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben nicht erfüllt, sollte sie nicht zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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