ErwGr. 1

REG_2025_2434 · über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

In der Union wurde eine Reihe von legislativen Maßnahmen verabschiedet, um die Sicherheit des und die Gefahrenabwehr im Seeverkehr zu verbessern, die Nachhaltigkeit — auch durch Verhütung von Verschmutzung — und die Dekarbonisierung der Schifffahrt zu fördern und den Informationsaustausch und die Digitalisierung im Seeverkehrssektor zu erleichtern. Um wirksam zu sein, ist es notwendig diese legislativen Maßnahmen in der gesamten Union ordnungsgemäß und einheitlich anzuwenden, um gleiche Ausgangsbedingungen sicherzustellen, Wettbewerbsverzerrungen aufgrund wirtschaftlicher Vorteile für Schiffe, die die Vorschriften nicht einhalten, zu verringern, und Qualitätsschifffahrtsunternehmen zu belohnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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