ErwGr. 17

REG_2025_2454 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2026 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

Die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates (3), insbesondere deren Artikel 33 und 34, über die Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand und über die Übermittlung von Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten an die Kommission, überwacht und kontrolliert. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die Codes festzulegen, die die Mitgliedstaaten verwenden müssen, wenn sie der Kommission Daten über Anlandungen von Beständen übermitteln, die unter die vorliegende Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.12.2025

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