ErwGr. 21

REG_2025_2454 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2026 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

In der Verordnung (EU) 2025/202 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Weißen Thun (Thunnus alalunga) im Mittelmeer für das Jahr 2025 festgelegt. Am 29. September 2025 hat die Türkei im Einklang mit den geltenden Vorschriften der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik für Übertragungen zugestimmt, 50 kg ihrer Quote für Weißen Thun im Mittelmeer für 2025 an die Union zu übertragen. Diese Übertragung sollte in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.12.2025

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