ErwGr. 2

REG_2025_2455 · zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien und zur Festlegung von Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die darin enthaltenen Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind, sowie zur Schaffung eines Überwachungs- und Prospektivrahmens für Chemikalien

Hauptziel dieser Verordnung ist es, ein höheres Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken sicherzustellen und das Funktionieren des Binnenmarkts für Chemikalien zu verbessern. Zu diesem Zweck sollte mit dieser Verordnung eine gemeinsame Datenplattform für Chemikalien (im Folgenden „gemeinsame Datenplattform“) eingerichtet werden, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet wird. Die gemeinsame Datenplattform ist eine digitale Infrastruktur, die im Rahmen des EU-Chemikalienrechts erzeugte Chemikaliendaten und Informationen über Chemikalien zusammenführt. Mit dieser Verordnung sollen auch spezielle Dienste innerhalb der gemeinsamen Datenplattform eingerichtet und Regeln für die Transparenz, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der in der Plattform enthaltenen Daten festgelegt werden. Ziel dieser Verordnung ist es, eine gemeinsame Wissensbasis über Chemikalien zu schaffen, die den Risikobewertern zur Verfügung steht, um bessere, vollständige, kohärente und solide wissenschaftliche Bewertungen von Chemikalien und ihren Auswirkungen zu ermöglichen, die bestmögliche Nutzung vorhandener Informationen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Rechtsakte der Union sicherzustellen und so dazu beizutragen, dass Tierversuche bei jeder Gelegenheit ersetzt und weniger durchgeführt werden. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Integration von Informationen aus unterschiedlichen Quellen zu verbessern und eine kosteneffiziente digitale Infrastruktur zu schaffen, und so eine öffentlich zugängliche zentrale Anlaufstelle für Chemikaliendaten und Informationen über Chemikalien in der Union bereitzustellen. Dies wird die Vorhersehbarkeit und Transparenz der Regulierungsverfahren für Chemikalien erhöhen und den Verwaltungsaufwand und Doppelarbeit verringern. Darüber hinaus wird es das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Belastbarkeit der wissenschaftlichen Entscheidungsfindung zu stärken. Durch die Erhebung und Bereitstellung aller Daten über Chemikalien in der Union wird die Datenplattform auch Innovationen fördern und die Entwicklung fortschrittlicher Instrumente, Methoden und Modelle für Bewertungen von Chemikalien unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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