ErwGr. 11

REG_2025_2458 · über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013

Auf Vorschlag der Statistikkommission der VN nimmt der Wirtschafts- und Sozialrat der VN alle zehn Jahre Resolutionen zur Weltbevölkerungs- und -wohnungszählung an und fordert die Mitgliedsländer der VN auf, Volks- und Wohnungszählungen im Einklang mit internationalen und regionalen Empfehlungen durchzuführen und die Integrität, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und den Wert der Ergebnisse der Volks- und Wohnungszählungen zu wahren. Europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken sollten diesen internationalen und regionalen Empfehlungen Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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