ErwGr. 18

REG_2025_2458 · über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) wurde eine rasterbasierte Methodik für die Definition von territorialen Typologien auf der Grundlage der Bevölkerungsverteilung in Rasterzellen mit einer Auflösung von 1 km2 festgelegt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1799 der Kommission (10), mit der eine zeitlich begrenzte statistische Direktmaßnahme für die Verbreitung ausgewählter Themen der Volks- und Wohnungszählungen 2021 eingeführt wurde, sieht wichtige Volkszählungsergebnisse auf einem europaweiten 1-km2-Gitter vor. Der neue Rechtsrahmen sollte die kontinuierliche Verbreitung georeferenzierter Bevölkerungsstatistiken auf der Grundlage von Rastern und deren Ausweitung auf Wohnungsstatistiken sicherstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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