ErwGr. 36

REG_2025_2458 · über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013

Auf nationaler Ebene verfügbare Datenquellen sind nicht immer in der Lage, Phänomene im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr in der Union, dem Zugang von Personen zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lebensereignissen und der Ausübung des Rechts von Personen, Wohnraum zu erwerben und zu besitzen, der als Primär-, Ferien- und Zweitwohnung genutzt wird, in der gesamten Union genau zu erfassen. Es gibt auch Asymmetrien bei den bilateralen Migrationsströmen und Schwierigkeiten bei der Messung von Bevölkerungsgruppen, z. B. bei Migranten, Obdachlosen oder Staatenlosen. Daher sollte der Datenaustausch für die Zwecke der Erstellung von Bevölkerungs- und Migrationsstatistiken sowie der Sicherstellung ihrer Qualität verstärkt und als eine weitere Datenquelle betrachtet werden. Ein solcher verstärkter Datenaustausch sollte ein Spektrum relevanter Daten abdecken, einschließlich Daten, die eindeutig keine Identifizierung — direkt oder indirekt — statistischer Einheiten ermöglichen. Er sollte Daten abdecken können, die potenziell unter die Geheimhaltungspflicht fallen. Die Mitgliedstaaten sollten sich im eigenen Interesse und im Interesse der anderen Mitgliedstaaten an der gemeinsamen Datennutzung beteiligen, einschließlich an Pilotprojekten zur Bewertung innovativer sicherer Lösungen. Die Kommission (Eurostat) sollte auch eine sichere Infrastruktur einrichten, um einen solchen Datenaustausch zu erleichtern und gleichzeitig alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für den Datenschutz sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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