ErwGr. 40

REG_2025_2458 · über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013

Die europäischen Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken sollten weiterentwickelt werden, um dem neu entstehenden Datenbedarf aufgrund sich ändernder politischer Prioritäten sowie der demografischen, migrationsbedingten, sozialen oder wirtschaftlichen Lage in der Union Rechnung zu tragen. Die Kommission (Eurostat) sollte Pilot- und Machbarkeitsstudien durchführen, in denen gegebenenfalls die Machbarkeit der betreffenden Anpassungen bewertet wird, und Aspekte, wie etwa Kosten und Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten sowie die Verfügbarkeit geeigneter Datenquellen berücksichtigt werden. Bei der Vorbereitung dieser Studien sollte die Kommission die Repräsentativität dieser Studien auf Unionsebene sicherstellen und dabei den Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Die Kommission sollte die Ergebnisse dieser Studien in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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