Art. 1 – Änderungen der Verordnung (EU) 2024/1834

REG_2025_2481 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1834 in Bezug auf Begriffsbestimmungen, Übergangsbestimmungen, Prüftoleranzen, Korrekturen der Prüfergebnisse und weitere Bestimmungen über die Ventilatordrehzahl

Die Verordnung (EU) 2024/1834 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. ‚Bestpunkt‘ (BEP) bezeichnet den besten Energieeffizienzpunkt für den Ventilatorbetrieb, der bei inhärenter Drehzahl bestimmt wird;“ b) die folgende Begriffsbestimmung wird als Nummer 32 hinzugefügt: „32. ‚inhärente Drehzahl‘ bezeichnet die Drehzahl des Ventilatorlaufrads, wenn der Ventilator bei Nennspannung und Nennfrequenz betrieben wird. Bei Ventilatoren, die eine Drehzahlregelung aufweisen oder für die Verwendung mit einer Drehzahlregelung bestimmt sind, ist die inhärente Drehzahl die vom Ventilator erreichte maximale Drehzahl oder die Drehzahl, auf die sich die vom Hersteller angegebene Effizienz bezieht, wobei die Drehzahl mit einem sicheren Betrieb und der beabsichtigten Verwendung des Ventilators vereinbar sein muss. Ist der Motor ein Mehrstufenmotor, so gilt die höchste Drehzahl, die dem Kunden zur Verfügung steht.“
2.Artikel 6 wird aufgehoben.
3.Artikel 8 siebter Gedankenstrich wird gestrichen.
4.Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 wird mit Wirkung vom 24. Juli 2026 aufgehoben. Die Anhänge I, II und III der genannten Verordnung gelten gemäß Anhang II Absätze 1 und 2 der vorliegenden Verordnung jedoch bis zum 24. Juli 2027 für in andere Produkte integrierte Ventilatoren und bis zum 24. Juli 2037 für Ersatzventilatoren.“
5.Artikel 10 über das Inkrafttreten und den Geltungsbeginn erhält folgende Fassung: „Artikel 10 Inkrafttreten und Anwendung Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 24. Juli 2026. Artikel 9 Absatz 2 gilt jedoch ab dem 24. Juli 2024.“
Die Anhänge I, II, III und IV werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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