ErwGr. 4

REG_2025_2481 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1834 in Bezug auf Begriffsbestimmungen, Übergangsbestimmungen, Prüftoleranzen, Korrekturen der Prüfergebnisse und weitere Bestimmungen über die Ventilatordrehzahl

Artikel 40 Absätze 1 bis 4 der Verordnung (EU) 2024/1781 enthält umfassende Bestimmungen zur Vorbeugung einer Umgehung der Vorschriften und gilt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1781 auch für Produkte, die der Verordnung (EU) 2024/1834 unterliegen. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1834 ist daher nicht mehr erforderlich und sollte gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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