ErwGr. 21

REG_2025_2611 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 hinsichtlich der Verstärkung der Unterstützung durch Europol und zur Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels

Europol und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten dazu angehalten werden, bei den Ermittlungen zu Schleuserkriminalität und Menschenhandel zusammenzuarbeiten, und zwar auch in den Fällen, in denen diese Straftaten unter Zuhilfenahme des Internets wie zum Beispiel auf Plattformen der sozialen Medien begangen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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