ErwGr. 25

REG_2025_2611 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 hinsichtlich der Verstärkung der Unterstützung durch Europol und zur Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels

Mit der Stärkung des Rechtsrahmens von Europol bietet sich die Gelegenheit, klarzustellen, dass die Ziele der Agentur ausdrücklich auch Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) umfassen sollten. Die restriktiven Maßnahmen der Union sind ein wesentliches Instrument zum Schutz der Werte, der Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Integrität der Union, zur Festigung und Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundsätze des Völkerrechts sowie des Erhalts des Weltfriedens, der Verhinderung von Konflikten und der Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen. In Fällen, in denen ein solcher Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union auch eine andere in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/794 aufgeführte Kriminalitätsform darstellt, unterstützt Europol die Mitgliedstaaten bei ihren Ermittlungen bezüglich illegal erlangter Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen, gegen die Sanktionen der Union verhängt wurden oder die Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen wegen der Umgehung von der Union verhängten Handels- und Wirtschaftssanktionen waren. Da Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union eine Kriminalitätsform darstellen, die ein gemeinsames Interesse verletzt, das Gegenstand einer Politik der Union ist, und mit der die Mitgliedstaaten zunehmend konfrontiert sind, sollte Europol daher befugt sein, die von den Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht unternommenen Tätigkeiten zu unterstützen und zu stärken. Durch diese Befugnis werden die Mitgliedstaaten in ihrer der Zusammenarbeit untereinander sowie in ihrer Zusammenarbeit mit Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft — im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen — unterstützt, um die wirksame Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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