ErwGr. 6

REG_2025_2614 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2010, 09.2017, 09.2025, 09.2027, 09.2029 und 09.2031 wurden zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten eröffnet. Dieser Zeitraum sollte verlängert und die betreffenden Kontingentsmengen sollten jährlich angepasst werden, da die Beibehaltung dieser Kontingente nach wie vor im Interesse der Union liegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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