ErwGr. 50

REG_2025_2649 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen

Artikel 134 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/2115 muss präzisiert werden, um in Bezug auf die in den jährlichen Leistungsbericht aufzunehmenden Begründungen für das Verfehlen von Etappenzielen für die zweijährliche Leistungsüberprüfung eine engere Verknüpfung zwischen dem jährlichen Leistungsbericht und der zweijährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 135 der genannten Verordnung zu schaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2025

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