ErwGr. 55

REG_2025_2649 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen

Der in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführte GLÖZ-Standard 1 zielt auf die Erhaltung von Dauergrünland ab, um den Kohlenstoffbestand zu erhalten, ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche auf Ebene des Landes, der Region, der Teilregion, der Gruppe von Betrieben oder des Betriebs gegenüber dem Referenzjahr 2018, wobei die maximale Verringerung gegenüber dem Referenzjahr höchstens 5 % betragen darf. Strukturelle Veränderungen in landwirtschaftlichen Betrieben, die im Programmplanungszeitraum 2023-2027 eintreten könnten, insbesondere im Tierhaltungssektor, könnten mit raschen Veränderungen der Landnutzung auf Betriebsebene einhergehen, insbesondere um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Verfügbarkeit von Futtermitteln abzumildern. Diese strukturellen Veränderungen könnten sich jedoch in den verfügbaren Daten erst mit Verzögerung zeigen. Eine solche Entwicklung struktureller Veränderungen in landwirtschaftlichen Betrieben könnte zu Schwankungen des jährlichen Anteils von Dauergrünland gegenüber dem Referenzjahr 2018 führen. Angesichts dieser Schwankungen und zur Erleichterung der Umsetzung des GLÖZ-Standards 1 sollte der maximale Prozentsatz der Verringerung des Anteils von Dauergrünland gegenüber dem Referenzjahr 2018 auf 10 % angehoben werden, damit die Mitgliedstaaten den Entwicklungen im Programmplanungszeitraum 2023-2027 und dem Bedarf der landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere im Tierhaltungssektor, Rechnung tragen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2025

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