ErwGr. 9

REG_2025_2649 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen

Das System der Konditionalität, das die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die GLÖZ-Standards umfasst, soll zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen, indem die Begünstigten stärker dafür sensibilisiert werden, dass diese grundlegenden Standards und Anforderungen eingehalten werden müssen. Es zielt auch darauf ab, die Kohärenz der GAP mit den durch das Unionsrecht verfolgten Zielen in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit, Pflanzengesundheit und Tierwohl zu verbessern. Die landwirtschaftliche Fläche, die von Kleinerzeugern bewirtschaftet wird, die Zahlungen im Rahmen der Interventionen gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2021/2115 erhalten, ist gering, weshalb die Anwendung des Systems der Konditionalität auf diese Kleinerzeuger, die den größten Teil der landwirtschaftlichen Betriebe in der Union führen, gemessen an den erheblichen Kosten keinen ausreichenden Nutzen bringt und erheblichen Verwaltungsaufwand für diese Landwirte und die nationalen Verwaltungen bedeutet. Um diese Kosten zu verringern und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ist es angezeigt, Kleinerzeuger von der Anwendung des Systems der Konditionalität auszunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2025

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