ErwGr. 4

REG_2025_352 · zur Änderung der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Calcidiol-Monohydrat zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass hinsichtlich der Verwendung von Calcidiol-Monohydrat in Nahrungsergänzungsmitteln keine Sicherheitsbedenken bestehen, sofern die Bedingungen für seine Zulassung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1052 der Kommission (4) erfüllt sind. Auf der Grundlage der befürwortenden Stellungnahme der Behörde und der Zulassung von Calcidiol-Monohydrat als neuartige Lebensmittelzutat in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1052 sollte Calcidiol-Monohydrat in die Liste der Vitamin- und Mineralstoffverbindungen in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen werden, damit es als Vitamin-D-Quelle in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden darf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.02.2025

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