ErwGr. 105

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Um sicherzustellen, dass es im Binnenmarkt keine Handelshemmnisse gibt, sollten die Anforderungen für die Nachhaltigkeit von Verpackungen u. a. in Bezug auf besorgniserregende Stoffe in Verpackungen, kompostierbare Verpackungen, Minimierung von Verpackungen, wiederverwendbare Verpackungen und Wiederverwendungssysteme auf Unionsebene harmonisiert werden. Um die Bewertung der Konformität in Bezug auf diese Anforderungen, einschließlich im Hinblick auf Test-, Mess- oder Berechnungsmethoden, zu erleichtern, ist es erforderlich, eine Konformitätsvermutung für Verpackungen und verpackte Produkte vorzusehen, die den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 erlassenen harmonisierten Normen entsprechen, um detaillierte technische Spezifikationen für diese Anforderungen zu formulieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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