ErwGr. 111

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Die Erzeuger sollten eine EU-Konformitätserklärung erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält. Möglicherweise sind Erzeuger auch nach anderem Unionsrecht verpflichtet, eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Um den Zugang zu Informationen für die Zwecke der Marktüberwachung zu gewährleisten, sollte eine einzige EU-Konformitätserklärung in Bezug auf alle einschlägigen Rechtsakte der Union ausgestellt werden. Um den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsakteure zu verringern, sollte es zulässig sein, dass diese einzige EU-Konformitätserklärung aus einer Akte besteht, die die einschlägigen einzelnen Konformitätserklärungen enthält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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