ErwGr. 140

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Die Sammlung von Verpackungen ist ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung ihrer Kreislauffähigkeit und eines starken Markts für Sekundärrohstoffe. Die Festlegung einer verbindlichen Sammelquote ist ein Anreiz, effiziente und gezielte Sammelsysteme auf nationaler Ebene zu entwickeln, und soll die Masse der sortierten und potenziell recycelten Abfälle erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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